Simon Gaedicke, Maren Sommer, André Burchard

Liebe Patienten,  

wir stellen bereits Ihr E-Rezept aus und speichern es sicher in der Telematik-Infrastruktur. Dort bleibt es, bis Sie es in der Apotheke einlösen. Das E-Rezept ist weder auf Ihrer Gesundheitskarte noch auf dem Smartphone gespeichert. 

Ihr persönlicher Besuch ist weiterhin Voraussetzung für die erstmalige Verordnung von Medikamenten. Für ein Folgerezept ist dies nicht erforderlich, sofern keine ärztliche Einwände bestehen und Ihre Versicherungskarte bereits im Quartal vorliegt.

Alle Medikamente werden auf dem E-Rezept verschrieben mit Ausnahme von Hilfsmitteln und Betäubungsmitteln. Diese werden weiterhin auf den üblichen Papier-Rezepten verordnet. 

Für das Einlösen des E-Rezeptes müssen Sie einfach Ihre Versicherungskarte in einer Apotheke vorlegen. Ihr E-Rezept ist 4 Wochen gültig.

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